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Niger ist eines der ärmsten Länder der Welt. Und eines, in dem Frauen und Mädchen besonders benachteiligt werden. Eine deutsche Hilfsorganisation will mit einem Fußballprojekt  mehr Gleichberechtigung ermöglichen. Doch die Arbeit vor Ort wird immer komplizierter.

 

Von Felix Keßler,

veröffentlicht am 11. Juli 2024

I. Dunkelheit

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Um 19 Uhr gehen die Lichter wieder aus, diesmal für Stunden. Der Fernseher wird schwarz, die Klimaanlage röhrt noch kurz, schüttelt sich, stoppt. Die Temperatur im Hotelzimmer steigt augenblicklich, die Getränke im Kühlschrank werden warm, die Hitze des Tages drückt durch jeden Spalt hinein. Aus dem Wasserhahn kommen nur noch Tropfen.

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Im Hotel Tarka in Tahoua, 375 Kilometer Luftlinie nordöstlich von Nigers Hauptstadt Niamey, gibt es Mitte Juni, kurz vor Beginn der Regenzeit, kein Mittel, den ständigen Stromausfällen beizukommen. Der Notstromgenerator ist seit Wochen kaputt, es fehlt ein Ersatzteil. Wenn sie nicht in ihren stockfinsteren Zimmern sitzen, begegnen sich die Gäste des Hotels auf den Gängen im Schein ihrer Handytaschenlampen.

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​​​​​​​​​​​​​​​​Die Dunkelheit ist ein ständiger Begleiter in Niger.

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Mehr als jedes zehnte Kind stirbt, bevor es fünf Jahre alt wird. Die Lebenserwartung liegt laut Vereinten Nationen bei 62 Jahren - in Deutschland sind es 81 Jahre. Etwa die Hälfte der Bevölkerung in Niger lebt nach Angaben der Weltbank in „extremer Armut“, muss also täglich mit weniger als 2 Euro auskommen. Mehr als vier Millionen Menschen, fast ein Fünftel der Bevölkerung, benötigt humanitäre Hilfe.

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Im Human Development Index belegt Niger den 189. Platz von 193, noch hinter Afghanistan und Jemen, zwei Staaten die seit Jahren von Krieg und Krisen zerrissen werden.

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Klimawandel und Erosion werden die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen – zwei Drittel des Landes liegen in der Sahara – in Zukunft weiter schmälern und damit die Arbeit und die Ernährung Hunderttausender gefährden. Dabei wächst die Bevölkerung rasant: Seit Beginn der 2000er hat sie sich auf rund 26 Millionen Menschen verdoppelt, bis 2045 könnten es laut Prognosen über 55 Millionen sein.

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Bemessen an Faktoren wie Lebensstandard und dem Zugang zu Bildung fasst die Uno die „menschliche Entwicklung“ in Niger mit einem einzigen Wort zusammen: „niedrig“.

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Es gibt aber auch Hoffnung. Beobachter sahen das Land lange als „Stabilitätsanker“ im Sahel. Niger sei ein „verlässlicher Partner“, teilten das Bundesverteidigungsministerium und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Mai 2023 mit.

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Das Land wurde demokratisch regiert.

 

 

II. Schock

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Bis zum 26. Juli 2023. An dem Tag setzt der Brigadegeneral Abdourahamane Tchiani den gewählten Präsidenten Mohamed Bazoum ab und ernennt sich kurz darauf selbst zum Staatschef. Die Menschen nehmen es so hin, Massenproteste gegen die Militärs bleiben aus. Es ist der vierte Staatsstreich seit 1996.​​​​​​​​​​​​​​​​​​​
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© The Times and The Sunday Times

In Europa, den USA und einigen Nachbarstaaten aber ist das Entsetzen groß. Die westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (Ecowas) verhängt Sanktionen und droht mit einer Militärintervention, sollte die Junta die Macht nicht binnen einer Woche abgeben und Präsident Bazoum freilassen. Doch die Frist verstreicht und nichts passiert.

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Niger ist jetzt Teil des „Putschgürtels“: Von Guinea über Mali und Burkina Faso: In einem Korridor von der westafrikanischen Atlantikküste bis in die Tiefe der Sahara sind Militärregierungen an der Macht.

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Die neuen Regierenden in Niamey, das ist schnell klar, wollen sich von den langjährigen Partnern nichts mehr vorschreiben lassen, erst recht nicht von der einstigen Kolonialmacht Frankreich. An den Eingängen des riesigen französischen Botschaftsgeländes gibt es kurz nach dem Putsch Krawalle, Demonstranten zerstören die Fenster des Pförtnerhäuschens und verbrennen die Trikolore.

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„Wir sind hier, um dem kleinen Macron aus Frankreich zu sagen, dass Niger uns gehört. Wir entscheiden, was wir mit Niger machen. Wir arbeiten zusammen mit wem wir wollen und wie wir wollen“, verhöhnt ein aufgebrachter Demonstrant den französischen Präsidenten Emmanuel Macron bei einer Kundgebung. Hinter ihm reckt jemand eine große russische Flagge in die Höhe.

© The Guardian

Moskau und Peking, vielleicht auch Teheran: Das sollen nach dem Willen der Junta künftig die engsten Partner sein. Für Europa ist das in vielerlei Hinsicht ein Problem.

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​Niger ist wegen seiner geografischen Lage im Sahel seit jeher ein „Transitland“ und damit von großer Bedeutung bei der Zuwanderung nach Europa. Die Wüstenstadt Agadez ist für Migranten oft der Startpunkt auf ihrem gefährlichen Weg durch die Sahara nach Algerien oder Libyen, von wo aus sie dann mit Booten über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen versuchen.

 

​​​​​​​​​​​Fast 400 Millionen Euro hat die EU zwischen 2015 und 2022 für verschiedene Projekte in Niger ausgegeben, die auf die Verringerung der Migration zielten. Die dortige Regierung erließ daraufhin ein Gesetz, das die Beihilfe zur illegalen Ein- und Ausreise in das Land unter höhere Geld- und Haftstrafen stellte. Die Zahl der Migranten, die das Land verließen, sank in der Folge nach Schätzungen der Internationalen Organisation für Migration zeitweise deutlich. 

 

Was in Europa als erfolgreiches „Migrationsmanagement" bezeichnet wurde, sorgte dagegen in Agadez für Probleme. Etlichen Menschen, die vom Transport, der Unterbringung und Versorgung der Reisenden gelebt hatten, brach die Lebensgrundlage weg.

 

Es ist eine kleine Episode, die viel über die großen Missverständnisse zwischen Europa und Afrika aussagt.

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Die Junta kippte das Anti-Migrationsgesetz einige Monate nach dem Putsch, zur Erleichterung der Einheimischen in Agadez. Das Geschäft mit den Abfahrten aus der Stadt gen Norden, Richtung Europa, läuft seitdem wieder. Ganz offiziell und legal.

III. Rückzug

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„Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit nach Militärputsch vorübergehend ausgesetzt“, schreibt das BMZ inzwischen auf seiner Website in schwarzen Buchstaben vor gelbem Hintergrund. Es wirkt wie ein Warnhinweis. Seit 1962 hat Deutschland mehr als eine Milliarde Euro in die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Niger gesteckt.

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Auch militärisch engagierte sich Deutschland an der Seite Frankreichs jahrelang kräftig in der Region: Rund 20.000 deutsche Soldatinnen und Soldaten waren zwischen 2013 bis 2023 im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali im Einsatz, die Beteiligung kostete mehr als vier Milliarden Euro. Ein Putsch im Jahr 2021 und zunehmende Schikanen der Militärs in Bamako besiegelten schließlich das Ende des Einsatzes. „Vom Retter zum unerwünschten Gast“  - so bilanziert inzwischen auch die Truppe selbst über ihre Zeit in Mali.

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Der Abzug aus Mali wurde maßgeblich über Niger abgewickelt – nun steht den Deutschen dort der nächste Rückzug bevor.

 

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte noch im Mai einen Generalleutnant nach Niamey entsandt, um mit der Junta einen zumindest vorübergehenden Verbleib der Truppe auszuhandeln. Das kleine Kontingent von nur wenigen Dutzend Soldatinnen und Soldaten sollte gewährleisten, dass in Notfällen Deutsche aus den westafrikanischen Nachbarstaaten ausgeflogen werden können. Im Juli jedoch scheiterten die Gespräche: Bis Ende August müssen die Deutschen ihre Basis räumen. 

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Auch die US-Army muss das Land bis September verlassen. Die Franzosen sind längst weg.

 

Der militärische Erfolg der internationalen Intervention im Sahel ist im Rückblick umstritten. Die Bemühungen, den Terrorismus in der Region einzudämmen, seien „größtenteils gescheitert“, resümiert etwa die „New York Times“.

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Im Auswärtigen Amt von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) sah man die Versuche des Verteidigungsministeriums, mit den Putschisten einen Spezialdeal auszuhandeln, ohnehin skeptisch. Schließlich weckten sie den Anschein, die Militärs in Niamey seien unproblematische Gesprächspartner.

 

Dabei ist die offizielle diplomatische Linie seit dem Putsch eindeutig. "Die Bundesregierung fordert weiterhin die Freilassung von Präsident Bazoum und spricht dessen Schicksal regelmäßig an", erklärt ein Sprecher des Auswärtigen Amtes auf Anfrage. "Wir machen dabei klar, dass die künftige Ausgestaltung der deutsch-nigrischen Zusammenarbeit auch wesentlich vom weiteren Umgang mit Präsident Bazoum abhängt."

 

Das BMZ geht indes einen Mittelweg. Dort will man fortan deutschen NGOs in Niger mehr Geld zukommen lassen und die Militärs so ausklammern. „Dass wir die Zusammenarbeit mit der Regierung Nigers eingestellt haben, bedeutet nicht, dass wir die Menschen im Niger im Stich lassen“, sagte Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) im vergangenen Oktober.

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Die widersprüchlichen Handlungen der unterschiedlichen Regierungsressorts zeigen, vor welch schwierigen Fragen die Machtergreifung der Generäle Deutschland stellt.

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Wie soll man sich gegenüber einem Land verhalten, in dem weiterhin Millionen in Armut und Elend leben, dessen autoritäre Machthaber aber offenkundig nicht mehr an einer Zusammenarbeit interessiert sind?

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Riskiert man mit einem Boykott der Junta die über Jahrzehnte mühsam erarbeiteten Fortschritte in der Entwicklungszusammenarbeit?

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Soll man engen Kontakt zu einer Militärdiktatur halten, sie durch weitere Unterstützung gar legitimieren?

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Oder soll man es lassen?

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Das sind die Fragen, die mich begleiten, als ich im Juni nach Niger reise.

IV. Ortsbesuch

 

An einem Junidienstag um 3 Uhr nachts komme ich mit einem Flug aus Istanbul in Niamey an. Draußen ist es stockdunkel, natürlich. Ein Fahrer der deutschen Hilfsorganisation Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die in Niger mit Fördermitteln aus Deutschland und Österreich zahlreiche Projekte durchführt, holt mich am Flughafen ab. Ich soll über ein Mädchenfußballprojekt berichten, das der ASB in der Stadt Tahoua durchführt.

 

Der Deal ist, dass alle Reisekosten übernommen werden und ich dafür einen Beitrag zu humanitärer Hilfe einreichen soll. An- und Abreise, Transporte vor Ort, Unterbringung, ich muss nichts bezahlen. Aber ich darf mich auch nicht frei bewegen, nicht einfach irgendeinen Termin ausmachen, auf eines der Motorradtaxis steigen, mir ohne Begleitung an einem Straßenimbiss ein Sandwich holen. In der Region Tahoua sind Terrorgruppen aktiv, es gibt Überfälle und Entführungen. Für Fahrten in entlegene Landesteile sind teils Militäreskorten vorgeschrieben. Die Sicherheitslage hat sich seit dem Putsch eher noch verschlechtert.

 

Meine Perspektive, mein Blick auf die Welt wird daher für die kommenden zehn Tage oft von den Blechwänden verschiedener Toyota-Geländewagen eingegrenzt, in denen ich vom Hotel zur NGO-Zentrale zu Partnerorganisationen zu Höflichkeitsbesuchen zu Restaurants und wieder zum Hotel gefahren werde. Dort beschränken stacheldrahtbewehrte Lehmmauern die Sicht und meinen Kontakt zur Außenwelt. Mit dem Strom fällt immer wieder auch das W-Lan aus.

 

Im Hauptquartier des ASB im Botschaftenviertel von Niamey treffe ich Paul Agunda, seit einem Jahr ASB-Landesdirektor in Niger. Der gebürtige Kenianer, 40 Jahre alt, hat für Hilfsorganisationen bereits in Darfur und im Kongo gearbeitet. Er kennt die unterschiedlichen Formen, die das Leid auf seinem Kontinent annehmen kann. „Man könnte, man müsste immer noch mehr machen“, sagt Agunda an seinem kleinen, überhaupt nicht direktorenhaften Schreibtisch. Er spricht mit ruhiger Stimme und wirkt etwas müde. Ein Deckenventilator quirlt die heiße Luft im Raum.

 

Der Hunger, das Elend, die Not: Egal wie viel man gebe, in Afrika sei es doch nie genug, sagt Agunda. Irgendwann habe ihn das bloße Organisieren und Verteilen von Hilfsgütern, diese Uraufgabe der humanitären Hilfe, nicht mehr zufriedengestellt. Mit dem ASB führt er nun Projekte durch, die vor Ort langfristig etwas ändern sollen.​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

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ASB-Landesdirektor Agunda: „Man könnte, man müsste immer noch mehr machen“

Seit 2005 ist die Organisation in Niger aktiv – mit ständig steigendem Budget. Fast 13 Millionen Euro stehen dem ASB in diesem Jahr für Projekte zur Verfügung. 41 Mitarbeiter beschäftigt die deutsche NGO vor Ort – fast doppelt so viele wie noch 2022.

 

Der ASB ist besonders in der an Mali grenzenden Region Tahoua aktiv. Aus der gleichnamigen Provinzhauptstadt mit etwa 120.000 Einwohnern heraus leistet die Organisation mit finanzieller Unterstützung des deutschen Entwicklungshilfeministeriums und des Auswärtigen Amtes humanitäre Hilfe, baut Brunnen oder leistet Anschubfinanzierungen für junge Auszubildende und Kleinunternehmer. Es sind klassische Projekte, die den Menschen kurzfristig das Überleben und langfristig finanzielle Selbstständigkeit ermöglichen sollen.

 

Das Mädchenfußballprojekt geht noch weiter. Mit ihm will der ASB – in Zusammenarbeit mit den lokalen Bildungsbehörden – kulturelle Normen aufbrechen und gegen die gravierende Geschlechterungleichheit in Niger vorgehen. Die patriarchale Gesellschaftsordnung schränkt Frauen massiv ein. „Sport in der Öffentlichkeit ist für Frauen und Mädchen im Niger nach wie vor ein Tabu“, heißt es vom ASB. Das liege an „soziokulturellen Stereotypen, Normen und unreflektierten religiösen Diskursen“.

 

In dem stark islamisch geprägten Land geht nur etwa jedes zweite Mädchen zur Schule. Jedes vierte wird vor dem 15. Lebensjahr verheiratet. Kinderehen sind für die Eltern ein Mittel zur finanziellen Absicherung, gehen jedoch einseitig auf Kosten der Mädchen. Deren Kindheit endet mit der Verheiratung abrupt, sie können nicht mehr zur Schule gehen, sind dadurch lebenslang in ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Werden sie Mütter, sparen sie mitunter an der eigenen Ernährung, um das Durchkommen ihrer Familien zu sichern. Entwicklungshelfer nennen das eine „negative Überlebensstrategie“.

 

Der Fußball, angeleitet von Sportlehrerinnen und -lehrern im Anschluss an den Schulunterricht, soll die Mädchen an die Schule binden, ihr Selbstbewusstsein stärken, Emanzipation in einem sicheren Umfeld ermöglichen. Und er soll noch mehr leisten: Quasi nebenbei werde „Aufklärung zu den Themen Menstruation, Sport während der Menstruation, Mädchen- und Frauenrechte und reproduktive und sexuelle Gesundheit durchgeführt“, so die Organisation.

 

Ist es so einfach?

​V. Spieltag

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Mit Landesdirektor Agunda geht es also nach Tahoua, wo vier Tage lang insgesamt 14 vom ASB unterstützte Mädchenteams lokaler Schulen gegeneinander antreten sollen. Es ist der Höhepunkt des Halbjahres, die Abschlussklausuren sind geschrieben, die Mädchen haben Ferien.

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Die Eröffnungsfeier des Turniers findet im großen Regionalstadion von Tahoua statt. Der Kunstrasen leuchtet grün in der drückenden Mittagshitze, es sind über 40°C. Wie bei der Eröffnungszeremonie eines Großereignisses gehen die Mannschaften erst auf der Laufbahn um das Spielfeld, stellen sich dann nebeneinander auf. Die Nationalhymne wird eingespielt.​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

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Pour ces nobles idéaux debout et en avant
En avant pour le travail en avant pour le combat
Nous demeurons debout​

Portant haut le drapeau

...

Für diese noblen Ideale, aufrecht und nach vorn

Vorwärts für die Arbeit, vorwärts für den Kampf

Wir bleiben aufrecht

Halten hoch die Flagge

...

(aus der nigrischen Nationalhymne)

Auf den Rängen der einzigen Stadiontribüne sitzen und stehen Schulkameradinnen der Spielerinnen, Jungs, ein paar Männer. Auch Vertreter der Bildungsdirektion schauen sich die Eröffnungszeremonie an. Dann startet das erste Spiel. Es ist ein wilder Schlagabtausch, der mit Härte geführt wird. Die Mädchen stolpern, foulen, verhaken sich. Zurückgezogen wird nicht. Aufgestanden immer. Obwohl den Mädchen Schuhe zur Verfügung gestellt werden, spielen viele lieber ohne. Das fühle sich besser an, sagen sie. Selbst auf dem Sandplatz, auf dem das Turnier am nächsten Tag fortgesetzt wird.

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Entschieden werden die Duelle, in denen es für die Mädchen auch um das Prestige ihrer Schulen geht, meist durch Einzelaktionen. Ein satter Fernschuss, der über einer Torhüterin einschlägt. Ein verunglückter Abstoß, ein Elfmeter kurz vor Spielende. Die Siegerinnen stürmen dann jubelnd vom Platz.

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Was mögen die Mädchen am Fußballspielen?

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„Den Ball schießen, sehen wie er hochfliegt, das ist das Schönste“, sagt Moufida Assoumane, die Nummer 10 von der allgemein bildenden Schule CEG 6. Sie habe schon vor dem Fußballprojekt ab und zu mit Freundinnen gekickt, so die 15-Jährige. Aber nur im Innenhof, auf der Straße sei das nicht erlaubt gewesen. Ihre Eltern wollten vor allem, dass sie zur Koranschule gehe, sagt Moufida. Sie habe nichts dagegen, sagt sie. Die Koranschule gefalle ihr auch gut.

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Die Trainerin Aka Elise kennt diese Debatten, in denen sich Glauben und Sport in die Quere kommen. Eltern haben mitunter Sorge, dass ihre Töchter durch die Bewegungen beim Fußball ihre Jungfräulichkeit verlieren könnten. Oder durch den intensiven Kontakt mit anderen Mädchen lesbisch werden könnten. Dann muss Überzeugungsarbeit geleistet werden.

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„Ihre Eltern haben kein Problem damit“, sagt Elise neben am Spielfeldrand über ihre Spielerinnen. Das mag stimmen – und ist doch nur ein Teil der Wirklichkeit. Denn die Mädchen, die nicht Fußball spielen, nicht am Turnier teilnehmen dürfen, sitzen daheim.

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Fußballtrainerin Elise

Wie das Leben abseits von Fußballplatz und Schule aussieht, bekomme ich nicht mit eigenen Augen zu sehen. Die Schule, an der Elise unterrichtet, liegt in Koloma, etwas außerhalb der Stadt Tahoua. Und damit außerhalb des für mich als sicher deklarierten Gebiets. Ich versuche es mit einem Trick und drücke Nefissa, der Kapitänin von Elises Mannschaft, eine kleine Digitalkamera in die Hand, mit der sie ihren Alltag zu Hause dokumentieren soll.

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Am nächsten Turniertag lade ich die Aufnahmen von der Chipkarte – und bin erstaunt. Nefissa hat gemeinsam mit einer Freundin Dutzende Fotos gemacht und einen Rundgang durch ihr Dorf in einem langen Video festgehalten. Auf dem Platz geht die Kapitänin still voran, nach dem Spiel ist sie mir gegenüber und im Beisein ihrer Mitspielerinnen schüchtern.

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Die Fotos aus dem Dorf zeigen dagegen ein selbstbewusstes Mädchen. Mit einer Freundin hört sie beim Dorfspaziergang laut Musik und singt dazu. Die beiden grüßen jeden Passanten mit Überschwang, kichern wenn sie fragende Blicke kassieren, kommentieren amüsiert die Reaktionen einiger Jungs, die sie beobachten. Mädchen in der Pubertät.

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Selfie von Kapitänin Nefissa (l.) mit Mitspielerinnen

Sie filmen den Weg zur Schule, einem bescheidenen braunen Gebäude mit mehreren Klassenräumen. Sie zeigen, wie nach Schule und Fußball die Arbeit auf dem Feld weitergeht, auch an den Turniertagen. Zuhause fotografiert Nefissa ihre Eltern, Geschwister und die im Innenhof gehaltenen Tiere.

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Nefissa (l.) mit Geschwistern und ihrer Großmutter

Am nächsten Tag steht Nefissa wieder auf dem Platz, im weißen Trikot und mit roter Kapitänsbinde. Die Mannschaft aus Koloma verliert das Halbfinale gegen das grüne Team vom CEG 6 in Tahoua knapp mit 0-1. Es fließen Tränen. Doch kurz darauf treten die Mädchen in einem klapprigen Kleinbus die Heimreise an und einige können schon wieder lachen.

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Gemeinsam fährt Nefissas Mannschaft in einem Kleinbus nach Hause

Am Folgetag gewinnt Nefissa mit ihrem Team das Spiel um den dritten Platz. 

VI. Abpfiff

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Diese bestimmten, straffen Armbewegungen und den federnden Lauf, den man auch von den Schiedsrichtern im Fernsehen kennt, hat Fatchima Oumarou bereits. Die Frau aus Tahoua gehört ja auch zur Weltelite. Seit diesem Jahr ist die 30-Jährige eine von wenigen offiziellen FIFA-Schiedsrichterassistentinnen aus Niger. Nun aber steht Oumarou auf dem Kunstrasen des Regionalstadions von Tahoua und pfeift das Finale des Mädchenfußballturniers.

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FIFA-Schiedsrichterassistentin Oumarou

Sie hat viel zu tun. Spielerinnen beschweren sich über ihre Entscheidungen, an der Seitenlinie mäkeln gelegentlich die Trainerinnen und Trainer herum. Manchmal muss sie die Mädchen ermahnen, weil sie etwas zu ungestüm in die Zweikämpfe gehen. Oumarou löst das diplomatisch. Die jungen Spielerinnen seien noch unerfahren, ihre Bewegungsabläufe etwas grob, erklärt sie nach dem Finale, das mit einem 1-0 für die Mannschaft aus Fuonkoye endet, einem anderen Dorf außerhalb Tahouas.​

 

Die Platzierungen allerdings spielen nach dem Finale fast keine Rolle mehr. Alle Teams dürfen den Pokal einmal in die Höhe stemmen, es ist ein wildes, fröhliches Durcheinander. Für die ersten drei Plätze gibt es ein Preisgeld. Es werden Urkunden überreicht und Fotos gemacht.

Die Fußballtrainings für Mädchen sollen fortgesetzt und langfristig noch weitere Schulen beteiligt werden, heißt es vom ASB. Viele der Mädchen werden auch beim nächsten Turnier wieder auf dem Platz stehen. Das Projekt ist ein Erfolg, ohne Frage.

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Wie viele Unterrichtsstunden die Mädchen am Ende ihrer Schullaufbahn wegen des Sportprogramms zusätzlich wahrgenommen haben, wie viele Kinderehen verhindert wurden, das wird sich aber wohl nie beziffern lassen.

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Im Regionalstadion von Tahoua leeren sich irgendwann die Ränge. Es wird noch ein bisschen aufgeräumt, dann fahren die Spielerinnen nach Hause.

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Einige Stunden später fegt ein Sandsturm über Tahoua, der Strom fällt aus. Und die Dunkelheit ist zurück.

Transparenzhinweis 

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Diese Recherche wurde ermöglicht durch ein Stipendium des "Aktion Deutschland Hilft e. V. – Bündnis deutscher Hilfsorganisationen" und ist Teil des "Journalistenpreises Humanitäre Hilfe". Die insgesamt zehntägige Reise nach Niamey und Tahoua wurde organisiert und durchgeführt durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), eine Mitgliedsorganisation des "Aktion Deutschland Hilft e.V.". 

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Alle im Zusammenhang mit der Reise entstandenen Kosten wurden durch die oben genannten Organisationen übernommen. Der Autor hat darüber hinaus keine Bezahlung erhalten.

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Über den Autor 

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Felix Keßler, geboren 1997, arbeitet beim SPIEGEL in Hamburg und als freier Journalist in Griechenland. Von dort berichtet er schwerpunktmäßig über Migration und Flucht, das politische Zeitgeschehen und Internationale Beziehungen in Südosteuropa.

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Angaben gemaÌˆß § 5 TMG:

Felix Keßler
Journalist

Kontakt:

kesslerfelix@live.de​

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Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Felix Keßler
Journalist

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Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO) WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO). WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

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Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

 

Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen: Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

 

4. Datenerfassung auf dieser Website

Cookies

Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Datenpakete und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt. Cookies können von uns (First-Party-Cookies) oder von Drittunternehmen stammen (sog. Third-PartyCookies). Third-Party-Cookies ermöglichen die Einbindung bestimmter Dienstleistungen von Drittunternehmen innerhalb von Webseiten (z. B. Cookies zur Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen). Cookies haben verschiedene Funktionen. Zahlreiche Cookies sind technisch notwendig, da bestimmte Webseitenfunktionen ohne diese nicht funktionieren würden (z. B. die Warenkorbfunktion oder die Anzeige von Videos). Andere Cookies können zur Auswertung des Nutzerverhaltens oder zu Werbezwecken verwendet werden. Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs, zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. für die Warenkorbfunktion) oder zur Optimierung der Website (z. B. Cookies zur Messung des Webpublikums) erforderlich sind (notwendige Cookies), werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, sofern keine andere Rechtsgrundlage angegeben wird. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von notwendigen Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Sofern eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies und vergleichbaren Wiedererkennungstechnologien abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG); die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein. Welche Cookies und Dienste auf dieser Website eingesetzt werden, können Sie dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

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5. Plugins und Tools

YouTube

Diese Website bindet Videos der Website YouTube ein. Betreiber der Website ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Wenn Sie eine unserer Webseiten besuchen, auf denen YouTube eingebunden ist, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Des Weiteren kann YouTube verschiedene Cookies auf Ihrem Endgerät speichern oder vergleichbare Technologien zur Wiedererkennung verwenden (z. B. Device-Fingerprinting). Auf diese Weise kann YouTube Informationen über Besucher dieser Website erhalten. Diese Informationen werden u. a. verwendet, um Videostatistiken zu erfassen, die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern und Betrugsversuchen vorzubeugen. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTubeAccount ausloggen. Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

 

Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

 

Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten.

 

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/participant/5780.

 

Quelle: https://www.e-recht24.de

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